Winterdienst
Winterdienst
Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Laut Ortsatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg bis 7 Uhr und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Anwohner, für Berufstätige und für ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu schaden kommt haftet der Eigentümer des Grundstücks.
Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend €. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.
Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen. Preiswert und zuverlässig:
Ein Objekt Betreuungsvertrag über das ganze Jahr mit uns macht das möglich, der Ihnen einen Winterdienst sichert, der umweltfreundlich, preiswert und zuverlässig ist.
Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir für Sie vom 01. November bis einschließlich 31. März jeden Jahres durch. Unsere Zuverlässigkeit bieten wir Ihnen im gewerblichen und auch im privaten Auftrag an. Wir nehmen Ihnen die Last des Winterdienstes wie auch das Risiko glättebedingter Unfallschäden ab:
auf Anliegerstraßen und Gehwegen, in Wohnanlagen, auf Gewerbeflächen, Parkplätzen…
Die Bereitstellung und Entsorgung des Streugutes sowie der Versicherungsschutz sind im Rahmen des Winterdienst-Vertrages enthalten. Monatliche Pauschalpreise können erst nach Besichtigung Ihres Objektes vereinbart werden. Außerdem gehen mit dem geschlossenen Hausmeister-, Winter- und Reinigungsvertrag sämtliche Risiken auf unser Unternehmen über. In jedem Einzelfall besteht eine ausreichend hohe Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden.